Gewährleistung für Privatkunden
Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Haftung für Mängel, die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabeaufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen, sind grundsätzlich nicht von der Gewährleistung erfasst.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Privatkunden beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware.
Innerhalb der ersten 12 Monate ab Übergabe wird gesetzlich vermutet, dass ein festgestellter Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Ab dem 13. Monat obliegt der Nachweis, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, dem Kunden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
- unsachgemäße oder fehlerhafte Verlegung bzw. Montage,
- Nichtbeachtung von Verlege-, Pflege- oder Gebrauchsanweisungen,
- Verwendung ungeeigneter Materialien oder Werkzeuge,
- Überbeanspruchung oder natürlichen Verschleiß.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff ABGB).
Wir sind berechtigt, den Mangel durch Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der Ware zu beheben.
Wir ersuchen Sie, die Ware bei Abholung sorgfältig zu kontrollieren und offensichtliche Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Hinweis
Diese Gewährleistungsinformationen gelten für Privatkunden.
Für Unternehmer (B2B) gelten gesonderte Regelungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.





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