Search

  • De
  • En

Mo–Fr: 9:00 – 18:00,
Sa: 10:00 – 18:00

+43 676 3419551

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DER INTEGRA HANDEL GMBH (IM TEXT STETS „Abholmarkt FLIESEN&DEKOR“ GENANNT) FÜR BESTELLUNGEN VON UNTERNEHMERN UND VERBRAUCHERN 

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden von Fliesen&Dekor abgeschlossenen Vertrag; durch Stellung eines Anbots bzw. Annahme eines von Fliesen&Dekor gestellten Anbots unterwirft sich der Käufer diesen Bedingungen. 

(2) Die AGB von Fliesen&Dekor gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Fliesen&Dekor nicht an, es sei denn, Fliesen&Dekor hätte schriftlich ihrer Gültigkeit zugestimmt. Diese AGB von Fliesen&Dekor gelten auch dann, wenn Fliesen&Dekor in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers Leistungen erbringt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Fliesen&Dekor, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind alle anderen Kunden.

(5) Für Unternehmer gelten einzelne Bestimmungen dieser AGB mit erweiterten Rechtsfolgen (z. B. eingeschränkte Gewährleistung, Haftung, Rügepflichten), soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote, Preislisten, Kataloge, Produktdarstellungen im Online-Shop, im Abholmarkt oder in sonstigen Werbemitteln von Fliesen&Dekor sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Insbesondere sind angegebene Preise, Lieferfristen und Verfügbarkeiten unverbindlich.

(2) Durch eine Bestellung – sei es im Online-Shop, im Abholmarkt oder im Rahmen von Reservieren & Abholen – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. An dieses Angebot ist der Kunde für eine angemessene Frist, mindestens jedoch 8 Tage ab Zugang, gebunden.

(3) Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch die Annahme des Kundenangebots durch Fliesen&Dekor, insbesondere durch
– schriftliche Auftragsbestätigung,
– Versand der bestellten Ware, oder
– Bereitstellung der Ware zur Abholung.

(4) Eine automatisierte Bestellbestätigung (z. B. per E-Mail) stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(5) Enthält eine von Fliesen&Dekor abgegebene schriftliche oder mündliche Willens- oder sonstige Erklärung einen für einen redlichen und vernünftigen Erklärungsempfänger erkennbaren Fehler oder Irrtum, ist Fliesen&Dekor jederzeit berechtigt, diese Erklärung formlos zu berichtigen. Die Erklärung entfaltet in der berichtigten Fassung rechtliche Wirkung.

(6) Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Farben, Strukturen, Beschreibungen, Montageskizzen, Schemata, Zeichnungen oder sonstige Darstellungen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverbindlich. Muster dienen ausschließlich als unverbindliche Ansichtsmuster.

(7) Fliesen&Dekor schließt Verträge ausschließlich mit
a) natürlichen, voll geschäftsfähigen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie
b) juristischen Personen oder Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Preise

(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von Fliesen&Dekor angegebenen Preise für die jeweils ausgewiesenen Mengeneinheiten. Preisangaben in Angeboten, Preislisten, im Online-Shop oder in sonstigen Werbemitteln sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige Liefer-, Transport-, Verpackungs-, Paletten- oder sonstige Nebenkosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen bzw. verrechnet.

(3) Bestätigte Preise gelten ausschließlich bei Abnahme jener Gesamtmenge, für die der Preis dem Kunden ausdrücklich bestätigt wurde. Bei Teilabnahme oder Abweichungen von der bestätigten Menge behält sich Fliesen&Dekor eine entsprechende Preisanpassung vor.

(4) Schriftlich angebotene Verkaufspreise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung gemäß Punkt II (Vertragsabschluss) bestehenden wirtschaftlichen und kalkulatorischen Umständen. Kostenänderungen, insbesondere bei Materialien, Energie, Transporten, Fremdleistungen, Finanzierung oder vergleichbaren Kostenfaktoren, berechtigen Fliesen&Dekor zu einer entsprechenden Preisanpassung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Verbrauchergeschäften erfolgt eine Preisanpassung ausschließlich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Sonderwünsche des Kunden (z. B. spezielle Verpackung, Zusatzleistungen, besondere Liefermodalitäten) sind in den Angebotspreisen grundsätzlich nicht enthalten und vom Kunden gesondert zu vergüten.

(6) Sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort und ohne Abzugfällig. Fliesen&Dekor gewährt grundsätzlich keine Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder sonstige aufgeschobene Zahlungsformen.

Die Bezahlung erfolgt – je nach angebotener Zahlungsart – per Vorauskasse, Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder bei Abholung im Geschäft in bar. Eine Zahlung „auf Rechnung“ oder „auf Lieferschein“ ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(2) Zahlungen gelten erst mit dem Eingang auf dem Geschäftskonto von Fliesen&Dekor als geleistet. Fliesen&Dekor ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf die älteste offene Forderung anzurechnen.

(3) Gerät der Kunde trotz sofortiger Fälligkeit in Zahlungsverzug, ist Fliesen&Dekor berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB sowie den Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu verlangen. Diese Bestimmungen gelten auch gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Nimmt der Kunde die Ware nicht wie vereinbart ab (Annahmeverzug), ist Fliesen&Dekor berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und Lagergebühren gemäß den hierfür geltenden AGB-Bestimmungenzu verrechnen.

(5) Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden oder bei begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit ist Fliesen&Dekor berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder geeignete Sicherstellungauszuführen.

(6) Eine Aufrechnung, ein Zurückbehaltungsrecht oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 5 Lieferung und Abholung

(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – ausschließlich als unverbindliche Richtwerte. Lieferverzögerungen aufgrund von Produktions-, Transport- oder Lieferengpässen sowie sonstiger von Fliesen&Dekor nicht beeinflussbarer Umstände berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz- oder Rücktrittsansprüchen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

(2) Die Verkaufspreise beinhalten keine Liefer- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen. Eine Montage oder Aufstellung der Ware erfolgt nicht. Eine Transportversicherung wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht abgeschlossen.

(3) Lieferungen erfolgen – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – bis Bordsteinkante. Der Kunde hat für eine geeignete Zufahrt sowie für das Abladen der Ware zu sorgen. Ist eine Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. fehlende Ablademöglichkeit, unbefahrbare Zufahrt, Abwesenheit) nicht möglich, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Mehr- und Rücktransportkosten. 

(4) Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über. Bei vereinbarter Abholung geht die Gefahr bei Unternehmern mit Bereitstellung der Ware zur Abholung, bei Verbrauchern erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.

(5) Fliesen&Dekor ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise durch beauftragte Dritte oder Vorlieferanten durchführen zu lassen.

§ 6 Annahmeverzug

(1) Erfüllung liegt vor, sobald dem Käufer die Versand- bzw. Abholbereitschaft der Ware bekannt gegeben worden ist. Für Verbraucher gilt Erfüllung erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware.

Erfüllungsort für die Lieferung ist – mangels abweichender Vereinbarung – der Ort, von dem aus die Ware versendet bzw. zur Abholung bereitgestellt wird (Abholtmarkt / Auslieferungslager von Fliesen&Dekor).

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Käufers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Fliesen&Dekor. 

(2) Nach Bekanntgabe der Versand- bzw. Abholbereitschaft gemäß Abs. (1) hat die Übernahme der gekauften Ware unverzüglich zu erfolgen, erforderlichenfalls nach vorheriger Abstimmung auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Wird die Ware vom Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder – mangels Vereinbarung – nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständiger Bezahlung abgeholt oder angenommen, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug.

(3) Ab Eintritt des Annahmeverzuges ist Fliesen&Dekor berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei sich oder bei einem Dritten einzulagern und hierfür eine Lagergebühr zu verrechnen.

Diese beträgt angemessen und kostenbasiert 0,5 % des Warenwertes pro Kalendertag, mindestens jedoch EUR 10,– pro Kalendertag, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen, insbesondere der angefallenen Lager-, Zusatz- oder Manipulationskosten, zur Abholung oder Lieferung freigegeben.

(5) Fliesen&Dekor ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abholung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf nach eigener Wahl

– auf Vertragserfüllung zu bestehen oder

– vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Vertragsrücktritt, Retournahme & Umtausch

(1) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder liegt ein anderer wichtiger Grund vor, insbesondere Zahlungsverzug, ist Fliesen&Dekor berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Rücktritts ist Fliesen&Dekor berechtigt, nach eigener Wahl entweder
– einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder
– den tatsächlich entstandenen Schaden
geltend zu machen.

(2) Tritt der Kunde ohne gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, ist Fliesen&Dekor nach eigener Wahl berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder der Vertragsaufhebung zuzustimmen. Im Falle der Zustimmung ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Fliesen&Dekorentweder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

(3) Die pauschalierte Schadenersatzregelung gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Verbrauchern kann ein Schadenersatz nur in Höhe des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schadens verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte, insbesondere bei Fernabsatzverträgen gemäß FAGG, ist eine Rücknahme oder ein Umtausch von Waren ausschließlich auf Kulanzbasis und unter folgenden Voraussetzungen möglich:
– maximal 10 % der gekauften Ware
– innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kaufdatum
– nur in jener Filiale, in der der Kauf erfolgt ist
– gegen Vorlage der Originalrechnung
– Ware unbenutzt, originalverpackt, unbeschädigt und wiederverkaufsfähig

Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch besteht nicht.

(5) Vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
– Fliesenkleber, Fugenmaterial, Pflegemittel, Reinigungsmittel
– Befestigungs- und Montagematerial, Versiegelungen
– geöffnete oder angebrochene Gebinde
– Sonder-, Projekt- oder speziell bestellte Ware
– Zuschnitte sowie kundenspezifisch angefertigte Produkte
– ausdrücklich als nicht rückgabefähig gekennzeichnete Ware

(6) Für Unternehmer (B2B) besteht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – kein Rücktritts-, Rückgabe- oder Umtauschrecht.

§ 8 Reservierung & Abholung (Click & Collect)

(1) Die Auswahl der Ware im Rahmen von „Reservieren & Abholen“ erfolgt ausschließlich über die Website von Fliesen & Dekor.

(2) Der Verkauf von Fliesen erfolgt ausschließlich in ganzen Paketen. Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich pro Quadratmeter (m²), die Bestellung ist jedoch stets paketweise vorzunehmen.

Eine Bestellung von Teilpaketen oder Einzelstücken ist ausgeschlossen.

(3) Reservierung über den Online-Shop

Durch Eingabe der Kontaktdaten und Anklicken des Buttons „Reservierung abschließen“ auf der Website von Fliesen & Dekor gibt der Kunde eine unverbindliche Reservierungsanfrage ab.

Nach Eingang der Reservierungsanfrage: prüft Fliesen & Dekor die verfügbare Menge der Ware, bestätigt dem Kunden die tatsächlich verfügbare bzw. abholbare Stückzahl, übermittelt dem Kunden eine entsprechende Verständigung (per E-Mail oder Telefon) sowie – auf Wunsch – eine Rechnung zur Zahlung.

(4) Ein Kaufvertrag kommt erst zustande mit vollständigem Zahlungseingang (100 %), oder mit Bezahlung bei Abholung im Abholmarkt. 

(5) Eine Reservierung ohne Zahlung ist unverbindlich und für die Dauer von maximal 48 Stunden gültig. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Zahlungseingang, wird die Reservierung automatisch aufgehoben.

Durch eine Reservierung ohne Zahlung kommt kein Kaufvertrag zustande.

(6) Eine verbindliche, vollständig bezahlte Reservierung wird für eine Dauer von maximal 30 Kalendertagen aufrechterhalten. Die Abholung erfolgt im Abholmarkt nach bestätigter Reservierung und vollständiger Bezahlung. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, gelten die Bestimmungen über Annahmeverzug und Lagerung gemäß den einschlägigen Regelungen dieser AGB.

(7) Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist und der Kaufvertrag über die Website von Fliesen & Dekor im Wege des Fernabsatzes zustande kommt, gelten ergänzend die Bestimmungen über das Widerrufsrecht gemäß FAGG.

(8) Auf Wunsch des Kunden kann nach vollständigem Zahlungseingang eine Lieferung organisiert werden. Lieferkosten werden gesondert verrechnet und stellen keine Nebenleistung zum Kaufvertrag dar.

§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Online-Kauf)

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und wurde der Vertrag im Fernabsatz gemäß § 1 FAGG (z. B. Online-Bestellung) abgeschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. 

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt

– bei Lieferung der Ware mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter (der nicht Beförderer ist) die Ware in Besitz nimmt,

– bei Teillieferungen oder getrennten Lieferungen mit dem Erhalt der letzten Teilsendung,

– bei Hinterlegung der Ware nach erfolglosem Zustellversuch mit dem Tag, an dem der Kunde erstmals die Möglichkeit zur Abholung hatte.

– bei Click & Collect / Abholung mit dem Tag, an dem der Kunde oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person die Ware tatsächlich übernimmt.

Eine bloße Reservierung ohne Zahlung begründet kein Widerrufsrecht, da kein Vertragsabschluss erfolgt.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde Fliesen&Dekor mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) über seinen Entschluss zum Widerruf zu informieren. Die Verwendung eines gesetzlichen Widerrufsformulars ist möglich, aber nicht verpflichtend. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Die Widerrufserklärung ist zu richten an:

INTEGRA Handel GmbH, [Adresse], Österreich, 

E-Mail: info@fliesendekor.com

(4) Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei

– Verträgen mit Unternehmern (B2B),

– Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,

– Sonder-, Projekt- oder speziell bestellter Ware,

– Waren, die nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet Fliesen&Dekor dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Standard-Lieferkosten (ausgenommen Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewählten Sonderlieferung) spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(6) Der Kunde hat die Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Erklärung des Widerrufs auf eigene Kosten an Fliesen&Dekor zurückzusenden oder zu übergeben. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

(7) Der Kunde hat für einen Wertverlust der Ware nur aufzukommen, wenn dieser auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware hinausgeht. Gleiches gilt, wenn Zubehör oder Bestandteile fehlen.

(8) Fliesen&Dekor ist berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis die Ware wieder bei Fliesen&Dekor eingelangt ist oder der Kunde den Nachweis über die Rücksendung erbracht hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

§ 10 Palettenregelung

(1) Für palettiert gelieferte Ware wird pro Palette ein Paletteneinsatz (Pfand) verrechnet.

(2) Eine Rückholung der Paletten erfolgt nicht durch Fliesen&Dekor selbst. Auf Wunsch des Kunden kann jedoch eine Abholung durch einen externen Spediteur oder Lieferanten organisiert werden; die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Für die Nutzung der Paletten kann eine Abnützungsgebühr gemäß den jeweils gültigen Konditionen verrechnet werden.

(4) Beschädigte Paletten sind von der Rückgabe ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.

§ 11 Gewährleistung

(1) Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Haftung von Fliesen&Dekor für Mängel, die die Ware im Zeitpunkt der Übergabe aufweist. Maßgeblich sind die Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB sowie – bei Verbrauchern – die zwingenden Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Bei Verbrauchern wird innerhalb der ersten 12 Monate vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird; danach trifft die Beweislast den Kunden.

Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen ohne Beweislastumkehr.

(3) Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Mängel, die zurückzuführen sind auf

– unsachgemäße oder fehlerhafte Behandlung, Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung,

– Nichtbeachtung von Verlege-, Montage-, Pflege- oder Verarbeitungshinweisen,

– Überbeanspruchung, natürlichen Verschleiß oder äußere Einflüsse,

– Verwendung ungeeigneter Materialien, Kleber oder Werkzeuge,

– Waren, die als B-Ware, mindere Qualität oder Sonderposten gekennzeichnet verkauft wurden, sofern der Mangel daraus resultiert.

(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

Für Unternehmer gilt zusätzlich: Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 UGB).

(5) Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Fliesen&Dekor durch Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Ist dies unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder – sofern die Voraussetzungen vorliegen – Wandlung zu.

(6) Werden Verlege-, Montage- oder Verarbeitungsempfehlungen nicht eingehalten, erlöschen Gewährleistungs- und allfällige Garantieansprüche. Für Schäden, die aus einer solchen Nichtbeachtung resultieren, wird keine Haftung übernommen.

(7) Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Fliesen&Dekor, ausgenommen Personenschäden, für die auch bei leichter Fahrlässigkeit gehaftet wird.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(8) Soweit Fliesen&Dekor Waren veräußert, die von Dritten bezogen wurden, besteht eine Haftung ausschließlich im Rahmen der dem jeweiligen Lieferanten gegenüber bestehenden Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

(9) Eigenschaften, Beschaffenheiten oder Verwendungszwecke einer Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

(10) Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen oder zur Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Produkthaftung

(1) Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, sind Regressansprüche im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Geringfügige Leistungsänderungen

(1) Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige, sachlich gerechtfertigte und für den Kunden zumutbare Abweichungen von der vereinbarten Leistung – insbesondere produktions- oder materialbedingte Abweichungen (z. B. Farbnuancen, Maßtoleranzen, Oberflächenstruktur) – als vertragsgemäß.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

(2) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Fliesen&Dekor aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung – einschließlich Nebenforderungen, Kosten, Zinsen und Verzugszinsen – im Eigentum von Fliesen&Dekor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Lieferung unmittelbar durch einen von Fliesen&Dekor beauftragten Dritten erfolgt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und vor Beschädigung oder Verlust zu schützen. Der Kunde trägt – soweit gesetzlich zulässig – das Risiko für Untergang, Verlust oder Verschlechterung der Ware.

(4) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugunsten Dritter ist unzulässig. Der Kunde hat Fliesen&Dekor unverzüglich über Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen) zu informieren und auf das Eigentum von Fliesen&Dekor hinzuweisen. Sämtliche daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.

(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde – sofern er Verbraucher ist oder kein Wiederverkäufer im ordentlichen Geschäftsbetrieb – nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verkaufen, zu verpfänden, zu verschenken oder zu verleihen.

(6) Ist der Kunde Unternehmer und Wiederverkäufer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe der offenen Forderung von Fliesen&Dekor an diese ab. Fliesen&Dekor ist berechtigt, diese Forderungen bei Zahlungsverzug des Kunden selbst einzuziehen.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist Fliesen&Dekor berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Die Rücknahme der Ware stellt nur dann einen Vertragsrücktritt dar, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Alle mit der Rücknahme verbundenen Kosten (z. B. Transport- und Manipulationskosten) trägt der Kunde.

(8) Nach Rücknahme der Ware bleibt der Vertrag – sofern kein Rücktritt erklärt wurde – aufrecht. Fliesen&Dekor ist berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig zu verwerten; der Erlös wird auf offene Forderungen angerechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(9) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit gesetzlich zwingend zulässig..

§ 15 Datenschutz, Adressänderung & Urheberrecht

(1) Fliesen&Dekor verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung erforderlich ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse während eines aufrechten Vertragsverhältnisses unverzüglich bekanntzugeben. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, gelten Erklärungen von Fliesen&Dekor als wirksam zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.

(3) Sämtliche Pläne, Skizzen, technischen Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und sonstige Unterlagen bleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – geistiges Eigentum von Fliesen&Dekor oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde erhält daran keine Werknutzungs-, Vervielfältigungs- oder Verwertungsrechte.

(4) Eine Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der in Abs. (3) genannten Unterlagen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Fliesen&Dekor unzulässig.

(5) Der Kunde erteilt keine pauschale Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Marketing- oder Werbezwecke (z. B. Newsletter, E-Mail, SMS, Social Media oder Telefon). Eine werbliche Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung oder im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bestimmungen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

(6) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Fliesen & Dekor enthalten. Die Datenschutzerklärung gilt ergänzend zu diesen AGB.

§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand & salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist für alle mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Fliesen&Dekor sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

Fliesen&Dekor ist jedoch berechtigt, nach eigener Wahl auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für allfällige Vertragslücken.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Back to Top
Product has been added to your cart
×
Ihr Warencorb
Der Warenkorb ist leer.
Füllen Sie Ihren Warenkorb mit tollen Artikeln
Jetzt einkaufen
 0,00
 0,00